Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verleih von Veranstaltungstechnik, Fotoboxen, Eventequipment und die Planung und Durchführung inkl. Auf- und Abbau von Veranstaltungen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Klang & Raum Events (Lukas Thies, Stefan Klose GbR), nachfolgend "Vermieter" genannt, und dem Mieter, die den Verleih von Veranstaltungstechnik und Eventequipment betreffen. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Der Vermieter vermietet dem Mieter die im Mietvertrag spezifizierte Veranstaltungstechnik und das Eventequipment für die im Vertrag vereinbarte Dauer. Alle gemieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.

3. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Mietangebots durch den Mieter und Annahme durch den Vermieter zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Mietdauer und Rückgabe

4.1. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietsache an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. 4.2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pünktlich und in einem einwandfreien, sauberen Zustand zurückzugeben. Wird die Rückgabe verspätet, kann der Vermieter eine zusätzliche Mietgebühr in Rechnung stellen. 4.3. Der Mieter haftet für alle Beschädigungen oder Verluste der Mietsache während der Mietdauer.

5. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Mietpreise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot oder der Preisliste des Vermieters. 5.2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. 5.3. Der Mietpreis ist ohne Abzug nach Rechnungsstellung fällig, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. 5.4. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.

6. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe der Mietsache eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache und Abzug eventueller Schadensersatzforderungen zurückerstattet.

7. Pflichten des Mieters

7.1. Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Veranstaltungstechnik und das Eventequipment sorgfältig zu behandeln und sachgemäß zu bedienen. 7.2. Die Weitervermietung oder Weitergabe der gemieteten Gegenstände an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. 7.3. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über eventuelle Schäden oder Funktionsstörungen der Mietsache zu informieren.

8. Haftung des Mieters

8.1. Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigungen und unsachgemäße Handhabung der gemieteten Gegenstände während der Mietdauer. 8.2. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Veranstaltungstechnik oder des Eventequipments entstehen. 8.3. Eine Versicherung für die gemietete Veranstaltungstechnik ist vom Mieter abzuschließen, sofern dies vom Vermieter verlangt wird.

9. Haftung des Vermieters

9.1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der gemieteten Veranstaltungstechnik und des Eventequipments entstehen, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen. 9.2. Die Haftung des Vermieters ist auf den Mietpreis begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

10. Rücktritt und Kündigung

10.1. Der Mieter kann vom Vertrag zurücktreten, muss jedoch eine Stornogebühr zahlen, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts richtet:

Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises

Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises

Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

10.2. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder die Mietsache erheblich gefährdet.

11. Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter nur zur Erfüllung des Vertragszwecks verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern gesetzlich zulässig.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

12.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.